Die Bankenlandschaft
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) übt in Deutschland die Aufsicht über die Kredit- und Finanzierungsinstitute aus. Im Jahr 2004 waren über 2300 Kreditinstitute in Deutschland zum Geschäftsverkehr zugelassen. Auf Grund der Bedeutung der Wirtschaftsbranche, unterliegen die Kreditinstitute einer Reihe von nationalen und internationalen Vorschriften und Gesetzen. Man unterteilt nach Arten der Geschäftsbanken. Das höchste Europäische Organ ist die Europäische Zentralbank (EZB), ihr deutscher Ponton ist Bundesbank mit Sitz in Frankfurt a.M. Weiter gibt es: Universalbanken, Großbanken, Privatbanken, Regionalbanken, Teilzahlungskreditinstitute, Auslandsbanken, Genossenschaftsbanken, öffentlich-rechtliche Banken, wie Sparkassen, Girozentralen sowie Spezialbanken, Realkreditinstitute, Hypothekenbanken, Bausparkassen, Direktbanken, Grundkreditanstalten. Kreditinstitute werden auch Banken genannt. Was ein Kreditinstitut ist bzw. seine kaufmännischen Aufgaben, werden im Kreditwesengesetz (KWG) geregelt. Ein Kreditinstitut muss im Kern gewerbsmäßig Bankengeschäfte betreiben, Außengeschäfte sind lt. KWG: Einlagengeschäfte, Kreditgeschäfte, Diskontgeschäfte, Finanzkommissionsgeschäfte, Depotgeschäfte, Investmentgeschäfte, Darlehnsgeschäfte, Girogeschäfte, Garantiegeschäfte, Emmisionsgeschäfte, E-Cash-Geschäfte. Innengeschäfte sind: Interbankenhandel im Einlagengeschäft und Kreditgeschäft und Einlagengeschäfte mit der Notenbank.