Die Sparkassen

in

Die Bezeichnung Sparkasse stellt einen geschützten Begriff lt. KWG, § 40, dar. Sparkassen sind öffentlich-rechtliche Kreditinstitute, also Anstalten des öffentlichen Rechts (KVG, §1) und unterliegen individuell freier Satzungen in den Bundesländern.

Die Dachorganisation ist der Deutsche Sparkassen und Giroverband mit Sitz in Berlin. Die Sparkassen sind eine Einrichtung einer Gebietskörperschaft oder eines Zweckverbundes. Es gibt Stadtsparkassen, Kreissparkassen etc. Dazu kommen sieben Freie Sparkassen Diese sind Sparkassen die keinen öffentlich-rechtlichen Status haben. Die Sparkasse Bremen, Frankfurter Sparkasse, Hamburger Sparkasse, Sparkasse zu Lübeck, Bordeshomer Sparkasse, Spar- und Leihkasse Bredstedt und die Sparkasse Mittelholstein. Die freien Sparkassen sind im Verband der Deutschen Freien Öffentlichen Sparkassen e.V. organisiert. Kerngeschäfte der Sparkassen sind Bankengeschäfte mit privaten und institutionellen Kunden, die im jeweilig definierten, regionalen Umfeld der Sparkasse liegen. Ihr gesetzlicher Auftrag kann im Kern umschrieben werden, mit der Bereitstellung von Finanzdienstleitungen in der Stadt, Kommune und/oder Region. Gerade für den Mittelstand sind die lokalen und regionalen Sparkassen von besonderer Bedeutung. Seit der Einführung von Basel II kommt den Sparkassen besondere Bedeutung zu, da sich die Großbanken aus Rentabilitätsgründen immer mehr aus dem "Mittelstandsgeschäft" zurückziehen. Die erste Sparkasse wurde 1749 durch die Reichsabtei Salem zur Verwaltung von Waisenrenten gegründet. Im Jahr 2005 nahm die Anzahl der Sparkassen um 480 Filialen erstmals dramatisch ab. Dies ist durch zahlreiche Fusion bedingt. Das Sicherungssystem der Sparkassen erfolgt, nach Wegfall bzw. Modifizierung der öffentlichen Gewährträgerschaft, über das Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe. Bei einem Krisenfall kann über den Haftungsverbund der Sparkassen-Finanzgruppe alle Volumina der Fonds als Institutssichernde Maßnahmen herbei gezogen werden.