Aktiengesellschaften
Die erste Aktiengesellschaft der Welt war die Vereinigte Ostindische Kompanie mit Sitz in Amsterdam. Die Aktiengesellschaft ist eine Unternehmensform bei der das Gesellschaftsvermögen in Grundkapitel und Aktienkapital aufgeteilt ist. Laut deutscher Definition gehören die Aktiengesellschaft sowie die GmbH und die KGaA zu den Kapitalgesellschaften. Das deutsche Aktiengesetz (AktG) regelt die rechtlichen Grundlagen. Die AG haftet mit ihrem Gesellschaftsvermögen. Ein Gesellschaftervertrag der notariell beurkundet werden muss, stellt die Grundlage dar. Er regelt u.a. die Aktieneinlagen der Gründungsgesellschafter. Die Organe einer AG sind der Vorstand, der Aufsichtsrat und die Hauptversammlung. Es gibt Nennbetragaktien und Stückaktien. Das Mindestgrundkapital einer Aktiengesellschaft beträt in Deutschland 50.000 EUR. Der Mindestnennbetrag einer Aktie beträt 1 EUR. Unter dem Nennbetrag ausgegebene Aktien sind nicht erlaubt. Über den Nennbetrag ausgegebene Aktien müssen auf den vollen Euro-Betrag gerundet werden. Im Gegensatz dazu können die Stückaktien einen freien Betrag ausweisen. Die auf das Grundkapital rechnerisch bezogenen Stückaktien dürfen einen Wert von 1 Euro nicht unterschreiten. Die Hauptversammlung mit den Aktionären wählt den Aufsichtsrat, der wiederum den Vorstand bestellt. Der Vorstand stellt die Jahresabschlüsse in der Hauptversammlung den Aktionären vor. Weitere wichtige Ordnungspunkte in der Hauptversammlung (beschließendes Organ) sind u.a. Satzungsänderungen und Beschlüsse zur Verwendung der Gewinne. Der Vorstand wird als leitendes Organ tituliert. Der Aufsichtsrat nimmt die Funktion eines überwachenden Organs innerhalb der AG war. Im Handelsregister wird die AG unter Abteilung B als juristische Person eingetragen. Mit der Eintragung geht die persönliche Haftung der Aktionäre in die Gesellschaft über. Im Falle dessen das eine AG neues Grundkapital benötigt kann die Gesellschaft eine Kapitalerhöhung beschließen, diese kann mit der Ausgabe neuer Aktien verbunden sein. Die Ausgabe der jungen Aktien nennt man Emission.