Die Aktie - Aktien
Die Aktie wird als Wertpapier bezeichnet, da sie ursprünglich als Wertpapier bzw. Urkunde mit Nominalwert und Anzahl der Stücke angegeben wurde. Beim modernen Aktienhandel bekommt der Anleger in der Regel kein einzelnes Dokument mehr, sondern beauftragt die Bank die Aktien in einem Depot zu verwalten. Laut der Begriffsdefinition des deutschen Aktiengesetzes (AktG §1, Abs.2; §§ 11,12,64) kann eine Aktie folgende Funktionen haben: als Bruchteil des Grundkapitales einer Aktiengesellschaft (AG) oder einer Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA); die Aktie als Mitgliedschaft, die die gesamten Rechte und Pflichten des Aktionärs gegenüber der Gesellschaft umfasst und die Aktie als Wertpapier. Man unterteilt die Aktienarten in Stammaktien, Vorzugaktien, Inhaberaktien, Namensaktien und vinkulierte Namensaktien. Im Gegensatz zu den Stammaktien ist mit den üblichen Vorzugsaktien kein Stimmrecht verbunden. Bei den Namenaktien werden die Besitzer in ein Aktienbuch eingetragen und somit für das Unternehmen sichtbar.
Es gibt Wirtschaftsbranchen in Deutschland wo Namensaktien zwingend vorgeschrieben sind. Um das Unternehmen zu schützen und unerwünschte Transaktionen zu unterbinden, werden vinkulierte Namensaktien mit Zustimmung der Gesellschaft vergeben. Diese Aktien sind mit bestimmten Auflagen verbunden. Umstritten ist die rechtliche Beurteilung dieser Aktien. Unterschieden werden kann auch zwischen alten Aktien und jungen Aktien. Junge Aktien nennt man Aktien, die durch eine Kapitalerhöhung in Umlauf kommen. Diese Aktien sind bis zur vollen Berechnung der Dividende getrennt notiert.
Man unterscheidet folgende Typen von Aktien:
Inhaberaktien
Aktienurkunde, die nicht auf den Namen lautet, sondern auf den Inhaber.
Namensaktien
Aktienurkunde, die auf den Namen des Besitzers lautet, der zudem im Aktienbuch der Aktiengesellschaft eingetragen ist.
Stammaktien
Stammaktien verbriefen dem Inhaber ein Miteigentum an einer Aktiengesellschaft sowie die normalen, im Aktiengesetz festgelegten Rechte und Pflichten. Hierzu gehört z.B. das Stimmrecht in der Hauptversamlung, ein Bezugsrecht bei der Ausgabe junger Aktien. Stammaktien gibt es in der Form von Inhaberaktien und Namensaktien.
Vorzugsaktien
Miteigentum an einer Aktiengesellschaft, dem im Gegensatz zu Stammaktien, das Stimmrecht fehlt. Als Ausgleich dafür sind in der Regel Vorrechte bei der Gewinnverteilung (Dividende) einer Aktiengesellschaft verbrieft.
Eine Aktiengesellschaft kann neben Stammaktien auch Vorzugsaktien emittieren; allerdings darf deren Anteil am Grundkapital nicht höher sein als der Anteil der Stammaktien. Stamm- und Vorzugsaktien eines Unternehmens werden an einer Börse getrennt gehandelt.
Der Handel von Aktien erfolgt über eine Ordererteilung unter Angabe von:
* Spezifikation des zu erwerbenden Wertpapiers, meist unter Angabe der deutschen (WPK/WKN) oder der internationalen (ISIN) Wertpapier-Kenn-Nummer
* Ausführungsort (zumeist eine Börse)
* Stückzahl
* Limit (optional aber empfehlenswert) für Kauf/Verkauf