Die staatliche Bauförderung - Baufinanzierung

Von staatlicher Seite herrscht großes Interesse, dass soviel Bürger wie möglich an ihr eigenes Haus kommen. Gerade das eigene Heim ist in schwierigen wirtschaftlichen Zeiten eine verlässliche Geldanlage. Auf Grund dessen fördert der Staat die Arbeitnehmer mit steuerlichen Vergünstigungen im Wohnbau, diese werden meist in Kopplung einer klassischen Baufinanzierung bzw. eines Immobilienkredites von Privatbanken angeboten. Fast 85 Prozent aller Haushalte in Deutschland haben einen Anspruch auf die stattliche Förderung, die in Form von Sparzulagen und Wohnungsbauprämien gefördert werden. Wer auf Grund seines Einkommens Ansprüche auf die staatlichen Förderungen hat, sollte darauf achten die steuerlichen Vergünstigungen im vollen Umfang auszuschöpfen. Der Arbeitnehmer hat Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage, wenn das zu versteuernde Einkommen im Sparjahr 17.895 EUR bzw. 35.790 EUR (Verheiratete) nicht überschreitet. Unbesehen davon ist das Bruttoeinkommen, das durchaus höher sein kann. Der Höchstbetrag von 478,-- EUR wird für das Bausparen von Seiten des Staates begünstigt. Hierfür gibt es von Seiten des Staates eine Arbeitnehmersparzulage zehn Prozent bzw. können Ehegatten diese Vergünstigungen in zweifacher Höhe nutzen. Auf die Wohnungsbauprämie hat Anspruch, wer ein zu versteuerndes Einkommen unter 25.564 EUR bzw. 51.129 EUR (Verheiratete) im Sparjahr hat. Nach 7 Jahren der Bindungsfrist kann das Bausparguthaben frei erfügt werden. Die vorzeitige Verfügung ist möglich bei Arbeitslosigkeit, Tod des Bauherrn und bei wohnwirtschaftlicher Verwendung nach Zuteilung.