Der Euro

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Seit dem Jahr 1999 wurde der Euro als Buchgeld gehandelt. Als offizielles Zahlungsmittel und Bargeld, wurde der Euro ab dem 1. Januar 2001 eingeführt. Er ist heute in 12 der 25 EU-Ländern offizielle Währung sowie in weiteren sechs Nicht-EU-Ländern. Als Kontrollinstanz des Euro fungiert die Europäische Zentralbank in Franfurt a.M. Der Ursprung des Euro ist begründet durch die politische Willensbildung innerhalb der Gründungsländer der Europäischen Union. Die Idee einer einheitlichen EU-Währung wurde 1970 zum erstmal konkretisiert. Der Luxemburgische Premierminister Pierre Werner und ein Gremium aus Wirtschafts- und Finanzexperten erarbeiteten erste Zielsetzungen, die darin mündeten, die Europäische Wirtschafts- und Währungsunion bis 1980 umzusetzen. Dieses Vorhaben scheiterte. Stattdessen wurde 1972 der Europäische Wechselkursverband gegründet und 1997 das Europäische Währungssystem (EWS). Hauptaufgabe der EWS war es, die starken Schwankungen der nationalen Währungen zu regulieren, hierzu wurde die Verrechnungseinheit ECU (European Currency Unit) geschaffen. Der ECU kann als Vorläufer des Euro gesehen werden. Der Vorsitzende der Europäischen Union Jacques Delors und der Ausschuss zur Prüfung der Wirtschafts- und Währungsunion legten 1988 den sogenannten Delors-Bericht vor. Der Bericht sah im Kern drei Schritte bis zur geplanten Wirtschafts- und Währungsunion vor. Der erste Schritt war die Herstellung des freien Kapitalmarktes innerhalb der EU-Länder, der am 1. Juli 1990 umgesetzt wurde. Der zweite Schritt, die Gründung des Europäischen Währungsinstituts (EWI), wurde am 1 Januar 1994 realisiert. Im Dezember 1995 legte der Europäische Rat in Madrid den Namen für die EU-Währung fest "Euro". Es gab zahlreiche andere Namensvarianten auf Grund der unterschiedlichen Interessenlagen der Mitgliedsländer. Der deutsche Finanzminister Theo Weigel war es letztendlich, der den Euro als Namen vorschlug.

Am 13. Dezember 1996 einigten sich die Finanzminister der EU auf einen Stabilitätspakt der sicherstellen sollte, dass alle teilnehmenden Mitgliedsländer feste Haushaltsauflagen erfüllten. Vom 01.-03. Mai 1998 fand die Sitzung des Europäischen Rates statt, die den dritten Schritt der Wirtschafts- und Währungsunion einläutete. Man legte die Konvergenzkriterien für die ersten 11 Mitgliedstatten fest. Die Festlegung der verbindlichen Wechselkurse erfolgte zum 01. Januar 1999. Seit diesem Zeitpunkt wurde der Euro gesetzliches Zahlungsmittel. Einen Tag später wurden an den Börsen von Paris, Mailand, Madrid und Franfurt a.M. der Wertpapierhandel auf die neue Währung umgestellt. Seit 1999 konnten bargeldlose Finanztransaktionen in Euro laufen. Im Rahmen eines Frontloadings-Verfahrens wurde der Euro ab September 2001 in Deutschland an die Kreditinstitute verteilt. Die Ausgabe an die Bürger startete am 01. Januar 2002.