Renten
Im Gegensatz zu Aktien, durch die der Investor Eigentumsanteile erwirbt, hat man bei festverzinslichen Wertpapieren als Geldgeber nur den Anspruch auf Zinsen und spätere Tilgung.
Nach der Art ihrer Verzinsung unterscheidet man:
* Anleihen mit konstanter Verzinsung über die gesamte Laufzeit
* Anleihen mit variabler Verzinsung während der Laufzeit (z.B. Bundsschatzbrief)
* Anleihen ohne Nominalverzinsung (Nullkupon-Anleihe).
Der Handel von Renten erfolgt über eine Ordererteilung unter Angabe von:
* Spezifikation des zu erwerbenden Wertpapiers, meist unter Angabe der deutschen (WPK/WKN) oder der internationalen (ISIN) Wertpapier-Kenn-Nummer
* Ausführungsort (zumeist außerbörslich)
* Nennwert (Betrag, den der Emittent der Anleihe bei Fälligkeit an den Inhaber des Wertpapiers zurückzahlen muss)
* Limit (optional aber empfehlenswert) für Kauf/Verkauf
Das "Renten-Prinzip":
Unterstellen wir eine Anleihe mit einer Laufzeit von fünf Jahren, einer konstanten Verzinsung, d.h. einem Kupon, von fünf Prozent: Ein- und Auszahlungen je Stück Rentenpapier (Nennwert = 100 Euro), einem Kurs von 99%.
Zeit Zahlungen
0 -99
1. Jahr 5
2. Jahr 5
3. Jahr 5
4. Jahr 5
5. Jahr 105
Am Anfang (Zeitpunkt 0) bezahlt man 99 Euro für diese Anleihe, deshalb steht dort vor der 99 ein Minus. Danach bekommt man in den ersten vier Jahren jeweils fünf Euro ausgeschüttet, da ja der Kupon der Anleihe fünf Prozent des Nennwertes beträgt (fünf Prozent von 100 = 5 Euro). Im Jahr 5 bekommt der Anleiheninhaber 105 Euro ausgezahlt. Der Schuldner (Emittent) zahlt nämlich seine Schulden plus den Kupon von fünf Prozent zurück.