Riesterrente

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Seit 01.01.2002 fördert der Staat mit zwei Modellen die Altersvorsorge, damit die Bürger entstandene Rentenlücken privat absichern können. Ein Modell ist die "Riesterrente". Hierbei handelt es sich um eine staatliche Förderung mit Zulagen. Das andere Modell, das auf die betriebliche Altervorsorge aufbaut, belohnt den Sparer mit Steuervorteilen, die sogennante "Eichel-Förderung", schafft für den Sparer bis 2008 den gesetzlichen Rahmen für die Sozialabgabenfreiheit. Bei der Riesterrente fördert der Staat bestimmet Anlageformen wie: Fondssparpläne, Rentenversicherungen und Banksparplänen. Es handelt sich bei Förderung um ein Kombinationsmodell aus steuerlichen Abschreibungsmöglichkeiten und staatlichen Zulagen. Grundvorrausetzungen zur Riester-Förderung ist, dass die Anlageform bestimmte förderungsfähige Kriterien erfüllt, die durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin) geprüft wird. Nach positiver Prüfung durch die BAFin wird ein Zertifikat ausgestellt. Mit der Zertifizierung wird keine Aussage über die Wirtschaftlichkeit, die Vertragserfüllung des Anbieters und die Wirksamkeit der zivilrechtlichen Vertragsbestimmungen getroffen. (§7 Zertifizierungsgesetz). Einige Kriterien zur Förderung und Zertifizierung:

Lauf- und Sparzeit bis zum Alter von 60 Jahren. Ab dem Zeitpunkt Verrentung oder alternativ ein Auszahlungsplan.
Kapitalerhaltungsgarantie. Auszahlung von Mindestsparbeträgen in der vertraglichen Laufzeit.
Laufende Altersvorsorgebeiträge. Bis zu 15 % zur Absicherung der Risiken bei Berufsunfähigkeit oder Tod.
Übertragbarkeit auf eine alternativ geförderte Geldanlage mit Angabe der Kosten.
Die Möglichkeit den Sparvorgang zeitlich ruhen zu lassen.
Angaben zu den "in Ansatz gebrachten" Verwaltungs-, Vertriebs- und Abschlusskosten. Zeitliche Verteilung über 10 Jahre!
Angaben über die Verwendung der eingezahlten Sparbeträge und die Höhe des gebildeten Kapitals, der Kosten und Erträge.

Die Riester-Rente fördert sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer und Ehegatten, wenn sie nicht erwerbstätig sind sowie Beamte und Soldaten. Der Förderungsnehmer muss einen Vertrag auf eigenen Namen abschließen können und die Zulagen auf seinen Vertag verbuchen, ohne einen Eigenbeitrag zu leisten. Nicht gefördert werden Selbstständige, wenn diese nicht pflichtversichert in der gesetzlichen Rentenversicherung sind. Genau so Selbstständige und Angestellte, wenn diese in einer berufsständischen Versorgungsanstalt und nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung sind. Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst, die eine beamtenähnliche Gesamtversorgung über Zusatzversorgungen erhalten und Versicherte die sich freiwillig in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert haben; geringfügig Beschäftige, die nicht auf eine Versicherungsfreiheit verzichtet haben sowie Bezieher einer Vollrente und Sozialhilfeempfänger. Bei der Riester-Rente gibt es Grund- und Kinderzulagen sowie einen Extra-Sonderausgabenabzug. Die Finanzämter prüfen, ob eine Zulage oder Steuerabzug für den Begünstigten lukrativer ist. Die gesetzlichen Zulagen werden beim Anbieter beantragt. Der Anbieter kann bei der BFA-Zulagenstelle diese Gelder einfordern und auf dem jeweiligen Anlagekonto gutschreiben.

Es gibt für die förderungsfähigen Beiträge ab 2002 Höchstsätze. Diese sind ein Prozent vom sozialversicherungspflichtigen Einkommen des Vorjahres. Dieser Prozentsatz steigt beginnend ab 2002 bis auf vier Prozent im Jahr 2008. Ebenso steigen die Zulagen und die Höchstbeträge von 2002 bis 2008 auf das vierfache. Die Förderung bei Familien mit Kindern ist bei Riester-Rente besonders hoch. Für eine Familie mit drei Kindern und einem Einkommen von 50.000 EUR zum Beispiel, beträgt die Förderung im Fahr 2008 immerhin 863 EUR p.a. Zu beachten ist, dass die Kinderzulage bei der Förderung entfällt, wenn das Kindergeld entfällt.