Das Girokonto

Der Begriff Girokonto wird abgeleitet vom italienischen Giro=Kreis (kreisen lassen). Das Girokonto ist ein Abwicklungskonto für bargeldlosen Zahlungsverkehr. Über das Kreditinstitut werden Haben- und Soll-Transaktionen durchgeführt. Das Girokonto erleichterte vor allem das Wirtschaftsleben durch die bargeldlosen Abwicklungen. Wurden bis zur Einführung des Girokontos alle Forderungen, wie Löhne oder Mietzahlungen, in bar beglichen, so konnte man jetzt einfach bargeldlos seine Finanztransaktionen durchführen. Die klassische Lohntüte hatte auf Druck der Kreditinstitute, die die bargeldlose Abwicklung der Transaktionen anpreiste, ausgedient. Nach und nach wurde das Girokonto zur Alltagsrealität. Das gesetzlich verankerte Recht auf ein Girokonto, das die gesellschaftliche und wirtschaftliche Grundlage für die am Wirtschaftsleben teilnehmenden Bürger darstellt ist bis heute nicht realisiert wurden. Eine Empfehlung, der Zentrale Kredithauschuss, Mitte der 90er, jedem Bürger ein Girokonto auf Guthabenbasis einzuräumen, blieb von den Kreditinstituten (bis auf einige einzelne Sparkassen) ungehört. Somit bleibt das Girokonto immer noch ein Privileg. Anders ist dies in den Anrainerländern Frankreich und Belgien, wo die Bürger das Recht haben ein Girokonto zu führen. Überzieht man ein Konto, so muss man einen vertraglich festgelegten Kredit in Anspruch nehmen. Man spricht dann von einem Dispokredit.
Seitdem sich Online Banken etabliert haben und diese oft ein "kostenloses Girokonto" anbieten, ziehen viele traditionelle Hausbanken mit und bieten kostenfrei Girokonten an.