Versicherer - Versicherungsgesellschaft

Die Versicherungsgesellschaft, die Versicherungsleistungen dem Versicherungsnehmer anbietet, wird als Versicherer bezeichnet. Der Versicherer stellt eine Partei des Versicherungsvertrages dar. An einem Versicherungsvertrag können jedoch auch mehrere Versicherer beteiligt sein. Dabei spricht man von einer Mitversicherung.

Der Versicherer ist in der Regel ein Unternehmen in der Rechtsform einer Gesellschaft. Die Organisation findet auf privatwirtschaftlicher Ebene statt. Die Rechte und Pflichten des Versicherers ist im Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) geregelt.

Unter anderem sind die Zulassung, der Geschäftsbetrieb und die Rechtsform des Versicherers im VAG geregelt. Außerdem dienst das VAG der Aufsicht der Versicherungsunternehmen. Kapitalanlagen des Versicherers fallen ebenfalls unter die Regelungen des VAG. Von der Aufsicht durch das VAG sind Sozialversicherungsunternehmen ausgeschlossen. Dazu zählen unter anderem die gesetzlichen Krankenkassen und die Rentenversicherungsanstalten.

In Deutschland sind über 1.400 Versicherungsunternehmen angemeldet. Die BAFin - die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht - führt eine ständig aktualisierte Liste über die derzeitig zugelassenen Versicherer, unabhängig davon ob es sich um einen Krankenversicherung Vergleich oder um Sachversicherungen handelt. Diese Liste kann im Internetauftritt der BAFin öffentlich eingesehen werden.

Die Versicherer haben die Möglichkeit, ihre Interessen vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft vertreten zu lassen. Dieser Verband hat die hauptsächliche Aufgabe, die Mitgliedsunternehmen gegenüber politischen und gesellschaftlichen Institutionen zu vertreten. Der Verband verfügt über eine enorme Fachkompetenz, die es ihm ermöglicht, für die Politik eine beratende Funktion auszuüben.

Die Hauptaufgabe des Versicherers besteht darin, dem Versicherungsnehmer Versicherungsschutz zu garantieren. Das bedeutet, wenn ein Versicherungsfall, der im Versicherungsvertrag Gegenstand ist, eintritt, ist der Versicherer dazu verpflichtet, den Schaden durch Leistungen zu regulieren. Dies ist selbstverständlich erst nach der Prüfung des Sachverhaltes und nach Feststellung des begründeten Anspruches an den Versicherer zu gewährleisten.