Versicherungsrecht Geldwerte Informationen
Das Versicherungsrecht wird in erster Linie im Gesetz über den Versicherungsvertrag (VVG) und im Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) geregelt. Das VVG beinhaltet alle Rechte und Pflichten aller Beteiligten an einem Versicherungsvertrag. Das VAG überwacht die Einhaltung der Pflichten und Rechte der Versicherungsunternehmen.
Im VVG sind Vorschriften mit unterschiedlichem Härtegrad verankert. Die zwingenden Vorschriften dürfen in keinster Weise verändert werden. Des Weiteren werden halbzwingende Vorschriften unterschieden. Diese dürfen jedoch nicht zu Ungunsten des Versicherungsnehmers verändert werden. Vorrangig gilt der Gedanke des Verbraucherschutzes. Außerdem hat der Versicherer durch die abdingbaren Vorschriften die Möglichkeit, diese speziellen Regelungen nach seinem Ermessen zu regeln.
Das Versicherungsunternehmen muss die Vereinbarungen, die für einen Versicherungsvertrag gelten, in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) dem Versicherungsnehmer zur Verfügung stellen. Die AGB dienen dazu, den Versicherungsnehmer über seine Rechte und Pflichten im Bezug auf den Versicherungsvertrag aufzuklären.
Eine Neufassung des VVG erlangt ab dem 1. Januar 2008 Gültigkeit. Unter anderem wurden Regelungen zum Widerruf, zu Lebensversicherungen, zu privaten Krankenversicherungen und zu verschiedenen Fristen, wie zum Beispiel der Anzeigepflicht, verändert.
Das VAG gilt in erster Linie für Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit und für Versicherer mit der Rechtsform einer Aktiengesellschaft. Sozialversicherungsträger sind dem VAG nicht unterstellt. Die Einhaltung und Durchführung des VAG ist Aufgabe der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin).
Bei der BAFin handelt es sich um eine selbständige Bundesanstalt. Sie unterhält Niederlassungen in Bonn und in Frankfurt am Main. Zur BAFin gehören die Versicherungsaufsicht, die Bankenaufsicht und die Wertpapieraufsicht. Die Hauptaufgabe der BAFin besteht darin, das Vertrauen der Kunden in die Finanzmärkte durch ihre Aufsicht zu stärken und zu sichern.